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Berechnung Elterngeld: Ultimativer Leitfaden zur Elterngeld Berechnung 2025

Die Geburt eines Kindes stellt für viele Eltern einen Wendepunkt in ihrem Leben dar. Während sie die Zeit mit ihrem Neugeborenen genießen, sorgt das Elterngeld für finanzielle Absicherung. Dies kann auf den ersten Blick jetzt überfordern und stellt viele Eltern vor Herausforderungen. 

In unserem Leitfaden erfährst du deshalb alles Wichtige zur Berechnung von Elterngeld. Wir fassen zusammen, wem es zusteht, welche Varianten es gibt und wie ihr es unkompliziert beantragt. Mit ein wenig Geduld wird es euch sicher gelingen, die bestmögliche Lösung für euch zu finden. 

  • Was ist Elterngeld und wer hat überhaupt einen Anspruch? Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die die finanzielle Sicherheit von frischgebackenen Eltern sichern soll.
  • Elterngeld berechnen 2025: 3 Varianten im Überblick: Ihr habt die Wahl zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus.
  • Selbstständig oder kein Einkommen: Sonderfälle & Ausnahmen beim Kindergeld: Elterngeld kann auch von Selbstständigen, Studenten oder Menschen ohne Einkommen bezogen werden.

Was ist Elterngeld und wer hat überhaupt einen Anspruch?

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für junge Familien in Deutschland. Man kann es als eine Art Lohnersatzleistung verstehen. Es fängt einen Teil deines wegfallenden Einkommens auf, wenn du nach der Geburt deines Kindes deine berufliche Tätigkeit unterbrichst oder deine Arbeitszeit reduzierst, um für dein Baby da zu sein.

Das primäre Ziel ist es, die wirtschaftliche Existenz der Familie in dieser entscheidenden ersten Phase zu sichern und Eltern die Freiheit zu geben, sich ohne finanzielle Existenzängste auf die Betreuung ihres Neugeborenen zu konzentrieren.

Wer Elterngeld beziehen möchte, muss dabei einige Voraussetzungen erfüllen. Kannst du alle vier Kriterien mit „Ja“ beantworten, dann steht dir Elterngeld zu:

  1. Du hast deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

  2. Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.

  3. Du betreust und erziehst dein Kind nach der Geburt selbst.

  4. Du arbeitest während des Elterngeldbezugs gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Treffen diese Voraussetzungen auf dich zu, dann solltest du dich genauestens mit der Berechnung von Elterngeld auseinandersetzen. Alle Informationen dazu erwarten dich in den nachfolgenden Kapiteln. 

  • Title: Wichtige Begriffe rund um die Berechnung von Elterngeld
  • Description: Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragen möchten, stoßen dabei immer wieder auf den Begriff „Bemessungszeitraum“. Dabei handelt es sich um das Zeitfenster, dessen Einkommen die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes bilden. Dabei handelt es sich in der Regel um die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. In Bezug auf die „Lebensmonate“ deines Kindes gibt es einen Fallstrick: Elterngeld wird nicht in Kalendermonaten berechnet, sondern in den Lebensmonaten deines Babys. Ist dein Baby am 15. eines Monats geboren, dann beginnt und endet das Elterngeld auch am 15. eines Monats. 

Elterngeld berechnen 2025: 3 Varianten im Überblick

Beim Elterngeld gibt es drei verschiedene Varianten. Diese wurden in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet, was für werdende Eltern eine zusätzliche Schwierigkeit darstellt. 

Damit du dir einen guten Überblick verschaffen kannst, fassen wir die 3 Varianten für dich kurz zusammen. In den nächsten Kapiteln stellen wir dir die drei Varianten dann im Detail vor: 

 

  • Basiselterngeld: Beim Basiselterngeld erhältst du 65 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens im Bemessenszeitraum. Es kann für die ersten 12 Lebensmonate deines Kindes gezahlt werden. 
  • ElterngeldPlus: Möchtet ihr besonders flexibel bleiben, ist ElterngeldPlus eine gute Wahl. Du kannst in Teilzeit arbeiten, wobei dein Verdienst deutlich fairer angerechnet wird.
  • Partnerschaftsbonus: Das Modell des Partnerschaftsbonus eignet sich für Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten. Es kann nach dem ElterngeldPlus beantragt werden, ist aber an strenge Vorgaben geknüpft. 

 

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % deines Netto-Einkommens im Bemessungszeitraum. Es beträgt monatlich mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Auch Mütter, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten den Mindestsatz von 300 €. 

Der Bezug von Basiselterngeld ist auf 14 Monate begrenzt, wobei jedes Elternteil mindestens zwei Monate beantragen muss. Die restlichen Monate können unter Müttern und Vätern flexibel aufgeteilt werden. Alleinerziehende können die 14 Monate des Elterngelds komplett allein beanspruchen. 

Wichtig ist, dass das Basiselterngeld auf 14 Monate gedeckelt ist. Sind diese verbraucht, dann könnt ihr ElterngeldPlus oder einen Partnerschaftsbonus beantragen. Mütter können Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig erhalten. 

Um die Höhe des Elterngelds bei dieser Variante besser einschätzen zu können, haben wir eine kleine Übersicht für dich erstellt:

Kein Netto-Einkommen vor der Geburt: 300 € (Minimalbetrag)
1.000 € Netto-Einkommen vor der Geburt: 650 €
2.000 € Netto-Einkommen vor der Geburt: 1.300 €
3.000 € Netto-Einkommen vor der Geburt: 1.800 € (Maximalbetrag)

 

  • Title: So wirkt sich Teilzeit-Arbeit auf die Höhe des Basiselterngeld aus
  • Description: Viele Eltern wünschen sich, auch während der Elternzeit weiterzuarbeiten. Dies ist beim Basiselterngeld möglich. Die Grundlage dafür ist die Differenz deines Netto-Einkommens vor und nach der Geburt. Beträgt die Differenz beispielsweise 1.100 €, dann erhältst du Elterngeld in Höhe von 65 % dieser Summe. Dein Basiselterngeld würde sich somit auf 715 € belaufen und zu deinem Gehalt hinzukommen.

 

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus ist für Eltern geeignet, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten oder länger Elterngeld bekommen möchten. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus, sodass der Bezugszeitraum doppelt so lange ist. Er liegt somit bei maximal 24 Monaten und das ElterngeldPlus ist auf maximal 900 € monatlich gedeckelt.

Die Berechnung von ElterngeldPlus ist vergleichsweise einfach: Es beträgt die Hälfte des Basiselterngelds (65 % des Netto-Einkommens im Bemessungszeitraum). Welche Variante für Eltern die beste ist, hängt maßgeblich davon ab, ob sie nach der Geburt weiterarbeiten oder nicht.

Auch das lässt sich am einfachsten anhand einer Tabelle erklären. Nehmen wir an, du möchtest nach der Geburt nicht arbeiten. Dann ist dein ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld: 

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 €
Basiselterngeld: 1.300 € (= 65 % des Netto-Einkommens)
ElterngeldPlus: 650 € + doppelte Bezugszeit

Anders sieht es jedoch aus, wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest. Dann würdest du folgende Zahlungen erhalten: 

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 €
Netto-Einkommen nach der Geburt in Teilzeit: 1.200 €
Einkommensunterschied: 800 €
Basiselterngeld: 520 € (65 % des Einkommensunterschieds)
ElterngeldPlus: 520 € (doppelt so langer Zeitraum)

Der entscheidende Vorteil von ElterngeldPlus liegt somit darin, dass du es doppelt so lange beziehen kannst. 

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus kann im Anschluss an das ElterngeldPlus beantragt werden. Dieser Bonus liegt bei zwei bis vier Monaten und soll dazu dienen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Er kann ausgezahlt werden, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit muss dabei zwischen 24 und 32 Wochenstunden liegen. 

Wichtig dabei ist, dass der Partnerschaftsbonus gedeckelt ist und auf dem theoretischen Basiselterngeld ohne Einkommen berechnet wird. Auch das veranschaulichen wir dir am besten anhand eines Beispiels:

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 €
Netto-Einkommen nach der Geburt in Teilzeit: 500 €
Differenz:  1.500 €
Basiselterngeld: 975 € (= 65 % des Einkommensunterschieds)
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen: 1.300 € (65 % des Netto-Einkommens)
Deckelungsbetrag Partnerschaftsbonus: 650 € (Hälfte des theoretischen Basiselterngelds)
Partnerschaftsbonus:  650 €
Gesamt (Gehalt + Partnerschaftsbonus) 1.150 € (500 € + 650 €)

Wie du siehst, ist der Partnerschaftsbonus tatsächlich relativ kompliziert. Für Eltern in Teilzeit kann er jedoch eine gute Ergänzung zu ihrem Gehalt sein. 

  • Title: Zusätzlicher Bonus für Eltern von Frühchen
  • Description: Sollte euer Baby zu früh geboren werden, dann steht euch auch in dieser schwierigen Zeit staatliche Unterstützung zu. Der Bezug von Elterngeld kann sich durch eine Frühgeburt verlängern. Entscheidend dabei ist, wie viele Wochen euer Baby zu früh geboren wurde:
  • 6 Wochen zu früh: 1 Monat
  • 8 Wochen zu früh: 2 Monate
  • 12 Wochen zu früh: 3 Monate
  • 15 Wochen zu früh: 4 Monate

Selbstständig oder kein Einkommen: Sonderfälle & Ausnahmen beim Kindergeld

Ihr kennt jetzt die drei Varianten des Elterngeldes. Dabei gibt es auch einige Sonderfälle und Ausnahmen. Es soll sichergestellt werden, dass auch Familien mit einem ungewöhnlichen Familienmodell und individuellen Bedürfnissen nach der Geburt eines Kindes finanziell abgesichert sind. 

Wir fassen für dich die wichtigsten Sonderfälle zusammen: 

  • Selbstständige: Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Elterngeld. Es beträgt 65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt. Dieses wird anhand des Steuerbescheids oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Auch ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus können von Selbstständigen beantragt werden. 
  • Studenten: Solltest du dich in einem Studium befinden, kannst du ebenfalls Elterngeld beziehen. Dafür musst du das Studium nicht unterbrechen (im Gegensatz zur Erwerbsarbeit). Auch hier raten wir dir, dich direkt an die Elterngeldstelle zu werden. 
  • Geringverdiener: Zählst du wiederum zu den Geringverdienern mit weniger als 1.240 € netto pro Monat, erhältst du einen höheren Prozentsatz als 65 % für dein Basiselterngeld. Die Ersatzrate kann bis zu 100 % betragen. 
  • Eltern ohne vorheriges Einkommen: Wenn du bisher gar kein Einkommen bezogen hast, erhältst du den Mindestbetrag an Elterngeld. Das sind 300 € Basiselterngeld oder 150 € ElterngeldPlus. Ersatzleistungen, etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld oder BaföG, werden nicht angerechnet, sodass für dich die Regelungen für Menschen ohne vorheriges Einkommen gelten. 
  • Eltern mit weiteren Kindern: Erwartet ihr ein Baby und habt bereits ein Kind unter drei Jahren, erhaltet ihr einen Geschwisterbonus obendrauf. Diese Regelung gilt auch, wenn ihr zwei Kinder unter 6 Jahren habt. Das bezogene Elterngeld erhöht sich dann um 10 %. 

Wie du siehst, sollen möglichst viele Personengruppen vom Elterngeld profitieren und nach der Geburt ihres Kindes abgesichert sein. Bei Fragen zu eurer individuellen Situation kann euch die Elterngeldstelle beraten. 

  • Title: Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld
  • Description: Bei einer Zwillingsgeburt bekommt ihr 300 € pro Monat zusätzlich zum Basiselterngeld oder 150 € mehr zu Elterngeldplus. Bei Drillingen erhaltet ihr den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Die gleiche Regelung gilt für den Mindestbetrag.

Elterngeld bekommen: Wann und wo stelle ich den Antrag?

Neben der Berechnung von Elterngeld ist auch die Beantragung ein sehr wichtiger Punkt. Denn obwohl für das Elterngeld euer Einkommen vor der Geburt entscheidend ist, könnt ihr es erst nach der Geburt eures Babys beantragen. 

Der Fallstrick dabei ist, dass Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird. Beantragt ihr Elterngeld also erst im vierten Lebensmonat, dann verschenkt ihr einen Monat. Achtet also darauf, euren Antrag unbedingt vor dem Ende des dritten Lebensmonats einzureichen. 

Praktischerweise könnt ihr Elterngeld inzwischen in den meisten Bundesländern online beantragen. Dabei werdet ihr durch einen digitalen Antragsprozess geleitet, bei dem alle wichtigen Kriterien abgefragt werden. Wichtig ist, dass ihr Elterngeld bei dem Versorgungsamt oder der Kreisverwaltung eures Wohnortes beantragt. 

Häufige Fragen zur Berechnung des Elterngeldes

  1. Wie wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet? Das Mutterschaftsgeld, das du nach der Geburt von deiner Krankenkasse erhältst, wird vollständig auf das Elterngeld angerechnet. Wichtig: Die Lebensmonate, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst (meist die ersten beiden), gelten zwingend als Basiselterngeld-Monate. Du kannst sie nicht in ElterngeldPlus umwandeln.

  2. Muss ich auf Elterngeld Steuern zahlen? Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird zu eurem restlichen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um euren persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Dieser (höhere) Steuersatz wird dann aber nur auf euer reguläres Einkommen angewendet. Das kann zu einer Steuernachzahlung führen. Es ist ratsam, dafür monatlich etwas Geld zur Seite zu legen.

  3. Was passiert bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Krankheit vor der Geburt? Diese Fälle sind komplex. Grundsätzlich werden Monate, in denen du Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen hast, bei der Berechnung des Bemessungszeitraums übersprungen und durch weiter zurückliegende Monate mit Erwerbseinkommen ersetzt.

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Fazit: Berechnung & Beantragung des Elterngelds sind gar nicht so schwer

Elterngeld mag auf den ersten Blick kompliziert wirken. Werdende Eltern sollten sich zunächst die drei Varianten und ihre Besonderheiten anschauen. Das verleiht einen guten Überblick und hilft dabei, die passende Variante auszuwählen. Ihr solltet dabei stets zwei Aspekte berücksichtigen: Möchtet ihr nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und wie hoch war euer Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt? 

Diese Aspekte sind maßgeblich dafür, ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus besser für euch geeignet sind. Im Zweifel kann euch die zuständige Elterngeldstelle beraten und auf eure individuelle Situation eingehen. 

Wir empfehlen euch, dass ihr euch am besten schon vor der Geburt ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und alles vorbereitet. Sobald euer Baby dann geboren ist, könnt ihr das Elterngeld einfach digital beantragen und alles in die Wege leiten. 

Quellen: 

  • https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-viel-elterngeld-kann-ich-bekommen--124616
  • https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld 
  • https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_378962506
  • https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/elterngeld/